Förderungsgelder

Förderungsmöglichkeiten


ESF-Plus Förderprogramm Fachkurse ab September 2023
Europäischer Sozialsfonds Esf-Förderprogramm Fachkurse aufgelegt vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Ziel : Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung
Förderung von Beschäftigten aus Unternehmen, UnternehmerInnen, FreiberuflerInnen, ExistenzgründerInnen, Gründungswillige die den Arbeitsplatz in Baden-Württemberg haben oder dort wohnen. Förderhöhe 50%-70% des Kurspreises, Antragsstellung über den Veranstalter.

Zuschusshöhe:

-in der Regel 30 % der Teilnehmergebühr

-bei  Vollendung des 55. Lebensjahres 70% der Teilnehmergebühr (mit Berufsabschluss)

-ohne Berufsabschluss 70% der Teilnehmergebühr

 

Nicht gefördert werden:

Beschäftigte vom Bund, Land, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden

Beschäftigte von Transfergesellschaften

Förderprogramm BAG des Bundesamtes für Güterkraftverkehr
Die Teilnahme an unseren Schulungen kann auf Antrag durch das BAG Programm des Bundesamtes für Güterkraftverkehr bis zu 70% gefördert werden.

"De-minimis" - Förderprogramm
Förderprogramm "De-minimis" für Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Umweltschutzes

"Aus- und Weiterbildung" - Förderprogramm
Förderprogramm "Aus- und Weiterbildung" für Maßnahmen der Aus- und Weitergildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs

Förderberechtigt sind Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr betreiben und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind. Schwere Nutzfahrzeuge in diesem Sinne sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 t beträgt.

Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen können innerhalb des Förderhöchstbetrages je Unternehmen (600 ? multipliziert mit der Anzahl der zum 30.September 2012 zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge) für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse von 70% (KMU) bzw. 60% (Großunternehmen) gezahlt werden.

>>> Weitere Informationen zum Förderprogramm Bundesamt für Güterkraftverkehr

SCHULUNGEN

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REFERENZEN

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