Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe
(§ 9 Abs. 2, Satz 2, Nr. 3)
Für das Anzeigeverfahren nach §§ 53 und 54
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Nach §59 KrWG
GrundkurseLehrgang für sachkundepflichtiges Personal
Zum KursSachkundelehrgang nach Nummer 2.7 TRGS 519, Anlage 4c
Grundkurse
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Wir sind der routinierte Begleiter beim Umgang mit Genehmigungsbehörden.
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