Anzeige- und Erlaubnis Verordnung (AbfAEV)

Fortbildungskurs*

 

Kurs Nr. Kursort Wochentag Datum zur Anmeldung
23/AEF4 79224 Umkirch Tagungshotel Heuboden Mittwoch - Donnerstag 10.05. - 11.05.23 Anmeldung
23/AEF5 79224 Umkirch Tagungshotel Heuboden Mittwoch - Donnerstag 21.06. - 22.06.23 Anmeldung
23/AEF6 79224 Umkirch Tagungshotel Heuboden Mittwoch - Donnerstag 19.07. - 20.07.23 Anmeldung
23/AEF7 79224 Umkirch Tagungshotel Heuboden Mittwoch - Donnerstag 27.09. - 28.09.23 Anmeldung
23/AEF8 79224 Umkirch Tagungshotel Heuboden Mittwoch - Donnerstag 18.10. - 19.10.23 Anmeldung
23/AEF9 76199 Geno Hotel Karlsruhe Mittwoch - Donnerstag 15.11. - 16.11.23 Anmeldung
23/AEF10 79224 Umkirch Tagungshotel Heuboden Mittwoch - Donnerstag 06.12. - 07.12.23 Anmeldung

 

Kursgebühren:
Fortbildungskurs Betriebsbeauftragter für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung AbfBeauftrV)  

590,00 € netto zzgl. gesetzl. MwSt.

In der Leistung inbegriffen sind 16 Unterrichtsstunden, das Lehrmaterial sowie die Tagesverpflegung während der Vorträge: Vormittagskaffee, zweigängiges Mittagessen, Nachmittagskaffee sowie Erfrischungsgetränke, Zertifikat  Betriebsbeauftragter für Abfall


Informationen zur Förderung von bis zu 50% der Kursgebühr finden Sie auf unserer Seite Förderungsgelder.



Fortbildungskurse nach Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV

Zur Erreichung, bzw. Erhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonen von Anzeige- und Erlaubnispflichtigen Unternehmen nach der AbfAEV, die gefährliche und nicht gefährliche Abfälle sammeln, befördern, makeln, handeln. Die AbfAEV löst die Beförderungserlaubnisverordnung ab und ist Teil der ?Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung?. Sie gilt für das Anzeigeverfahren nach §§ 53 und 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die Kurse sind alle drei Jahre zu wiederholen.

Zielgruppe AbfAEV-Kurse: Leitendes Personal von Anzeige- und Erlaubnispflichtigen Unternehmen, Inhaber und verantwortliche Personen, Containerdienste, Abfalltransporteure, Makler, Händler, in Deutschland regelmäßig tätige ausländische Sammler und Beförderer (Einfuhr, Ausfuhr, Transit), Sammler und Beförderer von anderweitigen ?wirtschaftlichen Unternehmen? die mehr als 20 t ungefährlichen Abfall pro Jahr, bzw. mehr als 2 t gefährliche Abfälle pro Jahr sammeln und befördern, also auch Handwerker, Garten-/Landschaftsbauer, Servicetechniker etc. und damit ?gewöhnlich und regelmäßig? sammeln und befördern, Berufseinsteiger in obengenannten Bereichen vor Aufnahme der Tätigkeit.

Themen: Nach AbfAEV Kreislaufwirtschaftsgesetz:
insbesondere

  • die Abfallhierarchie
  • die Grundpflichten (Vermeiden, Verwerten, Beseitigen)
  • die Getrennthaltungspflichten und Vermischungsverbote
  • das Anzeigeverfahren für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen
  • die Beauftragung Dritter
  • die Register- und Nachweispflichten
  • das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
  • die Kennzeichnung von Fahrzeugen
  • die Nachweisverordnung
  • die Abfallverzeichnis-Verordnung
  • das Recht der Abfallverbringung
  • Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
  • Vorschriften der betrieblichen Haftung.

Unsere Referenten sind Mitarbeiter von Zertifizierungsgesellschaften, Mitarbeiter von Landratsämtern und anderer Behörden, Rechtsanwälte und aus der freien Wirtschaft.


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