Betriebsbeauftragter für Abfall
(Abfallbeauftragtenverordnung AbfBeauftrV)

Fortbildungskurs

 

 

Kurs Nr.
Kursort Wochentag
Datum
Zur Anmeldung
23/ABFF4 79224 Umkirch Tagungshotel Heuboden Mittwoch - Donnerstag 10.05. - 11.05.23 Anmeldung
23/ABFF5 79224 Umkirch Tagungshotel Heuboden Mittwoch - Donnerstag 21.06. - 22.06.23 Anmeldung
23/ABFF6 79224 Umkirch Tagungshotel Heuboden Mittwoch - Donnerstag 19.07. - 20.07.23 Anmeldung
23/ABFF7 79224 Umkirch Tagungshotel Heuboden Mittwoch - Donnerstag 27.09. - 28.09.23 Anmeldung
23/ABFF8 79224 Umkirch Tagungshotel Heuboden Mittwoch - Donnerstag 18.10. - 19.10.23 Anmeldung
23/ABFF9 76199 Karlsruhe Geno Hotel Karlsruhe Mittwoch - Donnerstag 15.11. - 16.11.23 Anmeldung
23/ABFF10 79224 Umkirch Tagungshotel Heuboden Mittwoch - Donnerstag 06.12. - 07.12.23 Anmeldung

 

Kursgebühren:
Fortbildungskurs Betriebsbeauftragter für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung AbfBeauftrV)  

590,00 € netto zzgl. gesetzl. MwSt.

In der Leistung inbegriffen sind 16 Unterrichtsstunden, das Lehrmaterial sowie die Tagesverpflegung während der Vorträge: Vormittagskaffee, zweigängiges Mittagessen, Nachmittagskaffee sowie Erfrischungsgetränke, Zertifikat  Betriebsbeauftragter für Abfall


Informationen zur Förderung von bis zu 50% der Kursgebühr finden Sie auf unserer Seite Förderungsgelder.



Fortbildungskurse Betriebsbeauftragter für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung AbfBeauftrV)

Nach §59 KrWG verlangt der Gesetzgeber vom Betreiber bestimmter Anlagen die schriftliche Bestellung von einem oder mehreren geschulten Betriebsbeauftragten für Abfall, mit der Aufgabe den Betreiber zu beraten und zu kontrollieren. Dazu erstellt er jährlich einen schriftlichen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen.

Betroffene Betriebe sind:

genehmigungsbedürftige Anlagen, Deponien, Kliniken, Abwasserbehandlungsanlagen

Hersteller und Vertreiber mit Rücknahme von Verkaufsverpackungen, Elektro- und Elektronikaltgeräte, Fahrzeug- und Industriebatterien, gefährlichen Abfällen

Betreiber von Rücknahmesystemen

und richtet sich an Personen, die für die Entsorgung, Lagerung und Beförderung von Abfällen verantwortlich sind.

Persönliche Anforderungen an Abfallbeauftragte
sind seine nachgewiesene Zuverlässigkeit, die einjährige praktische Erfahrung und die bestehende Fachkunde. Neben der fachbezogenen beruflichen Ausbildung, muss der Abfallbeauftragte an einem anerkannten Fachkundelehrgang teilnehmen und diesen alle zwei Jahre wiederholen.

Fachkunde für Fortbildung

Betriebsbeauftragter für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung AbfBeauftrV)

Fachkundelehrgang KrWG §60 Abs. 3 für Fortbildungsteilnehmer zwei-tägige Schulung, Voraussetzung Teilnahme am Kurs für Erstteilnehmer

Inhalte:

  • das Kreislaufwirtschaftsgesetz, ElektroG - LAGA-Mitteilungen in Zusammenhang mit genehmigten Anlagen
  • Nachweisführung
  • Registerführung
  • Datenbank Entsorgungsfachbetriebe
  • Bundesimmisionsschutzgesetz - UVP Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Verantwortlichkeiten beim Betrieb von Kraftfahrzeugen
  • weitere für die Abfallwirtschaft wichtige und aktuelle Themen: Gewerbeabfallverordnung, AwSV Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, POP-Abfall Überwachungs Verordnung, Klärschlammverordnung, Verpackungsgesetz
  • Verantwortlichkeiten beim Betrieb von Kraftfahrzeugen
  • Grenzüberschreitende Abfallverbringung


Dauer : Zwei Tage

Unsere Referenten sind Mitarbeiter von Zertifizierungsgesellschaften, Mitarbeiter von Landratsämtern und anderer Behörden, Rechtsanwälte und aus der freien Wirtschaft.


SCHULUNGEN

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REFERENZEN

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